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➦ Organisation Passwesen

Download

Hier können Sie den Passantrag downloaden und das Aufnahmeformular abspeichern, welches allerdings nur Mitglieder in "Sport für alle" benötigen.

Benötigte Unterlagen und Vollständigkeit


Dem Passantrag muss ein Lichtbild des Spielers beiliegen, welches zeitnah aufgenommen wurde und der Qualität eines normalen Lichtbildes entspricht, sowie einen Nachweis der Identität. Diesen können Sie uns schriftlich per Post vorlegen oder persönlich. Jedes Dokument, dass die Angabe eines Geburtsdatums aufführt, kann vorgelegt werden.


Sportgruppen, die sich uns ohne Vereinsgründung angeschlossen haben, müssen zusätzlich den unterschriebenen Mitgliedsantrag des Spielers miteinreichen.


Wenn der Passantrag unvollständig eingeht, kann sich je nach Prüfung die Wartezeit verlängern. Die fehlenden Unterlagen senden Sie uns dann bitte zeitnah zu, bzw. können Sie auch warten bis Sie aufgefordert werden. Auch hier kann sich der Einsatz des betreffenden Spielers verzögern!

Prüfung der Unterlagen


Es wird geprüft, ob der genannte Spieler noch über einen anderen Verein angemeldet ist. Sollte das der Fall sein, verzögert sich die Spielberechtigung zwar nicht, tritt aber erst in Kraft, sobald der alte Pass oder eine Abmeldung vom alten Verein vorliegt. (Schriftlich oder im DFBnet).


Die Passbearbeitung geht schneller, wenn der alte Pass schon direkt bei Eingang mit eingereicht wird. 


Achten Sie auch hier auf Vollständigkeit.

Fristen und Abgabe der Passanträge


Die ausgefüllten Anträge und die Unterlagen können Sie innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten abgeben oder uns per Post zusenden. Es gilt unser Datumspempel. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Einreichung.

Rechnen Sie für den Passantrag eine Vorlauffrist von 2 Wochen: Im Internet haben Sie die Möglichkeit den Bearbeitungsstatus anzusehen und dementsprechend zu planen.


Aufgerufen werden kann die Seite unter "Spielbetrieb und Pässe".

Rechenbeispiele


Wurde der Passantrag vollständig abgegeben und der Spieler ist nicht bei einem anderen Verein gemeldet (beides sind Grundbedingungen), dann gelten folgende Beispiele:


Angenommen, der Pass geht in der 3. Kalenderwoche ein. Die Spielberechtigung beginnt mit der 5. Kalenderwoche.


Angenommen, der Pass geht in der 13. Kalenderwoche ein. Die Spielberechtigung beginnt mit der 15. Kalenderwoche.

Auf dem Passantrag können Sie vermerken, wohin der fertige Pass versendet werden soll. Sie können aber auch in der Geschäftsstelle nachfragen, ob der Pass für Sie bereit liegt. Vereinbaren Sie einen Termin oder fragen Sie telefonisch nach.

Versand und Abholung


Auf dem Passantrag können Sie vermerken, wohin der fertige Pass versendet werden soll. Sonst müssen Sie nichts veranlassen.

Geben Sie keine Adresse an, können Sie online nachschauen, wie der Pass bearbeitet wurde oder ob er bereits fertig ist. Sie können dann in der Geschäftsstelle nachfragen, ob der Pass für Sie bereit liegt. Vereinbaren Sie einen Termin oder fragen Sie telefonisch nach. Telefon: 0228 674012


Für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin.



Muss nur noch als Nachweis der alte Spielerpass eines Vereines vorgelegt werden, können Sie diesen bei der Passabholung abgeben und den neuen Pass direkt mitnehmen.


Werden ausgestellte Pässe nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt, werden diese ungültig. Der Passantrag muß neu gestellt werden.


Es gelten die genannten Fristen.

Passwart


Unseren Passwart, Herrn Matthias Oberschelp, erreichen Sie unter der folgenden Mail-Adresse:

https://de.123rf.com/profile_tpabma